Asbestsanierung

Asbestzement (wichtigster Handelsname Eternit) besteht zu ca. 80 - 90 % aus Zement und bis zu 15 % aus Asbestfasern.
Asbestzementprodukte sind auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut. Durch mechanische Beanspruchungen, wie Brechen, Zerkleinern oder mechanisches Trennen aber auch durch Verwitterung können für Menschen gefährliche lungengängige Fasern freigesetzt werden.
Asbestzement wurde in einer Vielzahl von Produkten verwendet:

  • Dach- und Fassadenplatten (Wellplatten, Planasbest oder Asbestschindeln)
  • Abgas-, Lüftungs- und Abwasserrohre
  • Fensterbänke, Blumenkästen
  • Bodenbeläge (Cushion-Vinyl-Beläge (CV), Flex-Platten)
  • Fugenmaterial (Morinol)

Schwach gebundene Asbestprodukte bestehen bis zu 95 % aus Asbest. Hier ist eine erhebliche Faserfreisetzung bereits durch eine sehr geringe mechanische Beanspruchung oder durch Alterung möglich.
Schwachgebundes Asbest wurde u.a. in folgenden Produkten verwendet:

  • Spritzasbest als Wand-, Decken- oder Trägerbeschichtung
  • Leichtbauplatten (Sokalit, Baufatherm, Promabest)
  • Dichtungsschnüre
  • Bremsbeläge
  • Dichtungspappen
  • Nachtspeicheröfen
  • Brandschutzklappen


Wir übernehmen für Sie als Privat- oder Geschäftskunde die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Asbestzementprodukten und schwach gebundener Asbestprodukte nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).

Wichtig für Sie:

  • Die sorgfältige Einhaltung der TRGS 519 durch unser auf staatlich anerkannten Lehrgängen geschultes Personal garantiert Ihnen den Schutz von Mensch und Umwelt.
    Konkretisiert wird dieser durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugevorrichtungen oder regelmäßige Befeuchtung.
    Schon im Vorfeld der Arbeiten legen wir Ihnen und den zuständigen Behörden umfangreiche Arbeitspläne vor, die über
    • die stoffliche Zusammensetzung der Gefahrstoffe,
    • den zeitlichen und technischen Ablauf der Arbeiten,
    • die Anzahl der Arbeitskräfte,
    • die Art und den Umfang der Schutzmaßnahmen sowie
    • über die ordnungsgemäße Entsorgung informieren.